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ZUM ERSTEN MAL WÄHLEN?

- Muss ich wählen gehen?
- Wo und Wann kann ich wählen?
- Und wie erfahre ich, ob ich überhaupt wählen darf?

 

Zum zweiten Mal in OÖ dürfen bei einer Landtags-, Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl Jugendliche ab 16 mitbestimmen.

Hier erhältst du alle Informationen zum Thema wählen mit 16.

 

Woher weiß ich, ob ich wählen darf?

Wer wahlberechtigt ist, bekommt rechtzeitig vor der Wahl eine Wahlinformation an den Hauptwohnsitz zugeschickt.

Wenn Du ganz sicher gehen willst, kannst Du auch im Wählerverzeichnis am Gemeindeamt nachsehen.

Dieses liegt seit Juni in der Gemeinde auf.

 

Was muss ich ins Wahllokal mitnehmen?

Wer wählen will, muss seine Identität nachweisen.

Am besten mit einem gültigen, amtlichen Lichtbildausweis (zB.: Personalausweis, Führerschein, Reisepass).

Wenn Du eine Wahlkarte beantragt hast, musst Du sie auch dann zur Wahl mitnehmen.

 

Wie funktioniert die Stimmabgabe?

Im Wahllokal überreichst Du dem Leiter / der Leiterin der Wahlbehörde - diese Person sitzt meistens in der Mitte - Deinen amtlichen Lichtbildausweis. Dein Name wird laut vorgelesen und wird auf verschiedenen Listen abgehakt, damit niemand zweimal wählen kann.

Dann bekommst Du zwei amtliche Stimmzettel (1x für Landtagswahl und 1x für Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl) und je ein Kuvert und betrittst alleine die Wahlzelle. Nur Personen, die blind, schwer sehbehindert oder gebrechlich sind, dürfen jemanden mitnehmen, der ihnen hilft. Wen Du auf dem Stimmzettel angekreuzt hast, wen Du wählen willst, steckst Du den Stimmzettel in das Kuvert, klappst es zu und übergibst es dem Leiter / der Leiterin der Wahlbehörde, der / die es in die Urne wirft.

Wenn Du mit Wahlkarte wählst, gibst Du ihm/ihr das verschlossene Kuvert nach Deiner Stimmabgabe.

Diese/r leitet dann Deinen Stimmzettel im verschlossenen Kuvert an die Landeswahlbehörde weiter.

 

Muss ich wählen gehen?

In Österreich ist die Teilnahme an Wahlen ein Recht und keine Pflicht.
Dieses Recht ist in vielen Ländern nicht selbstverständlich. Ob Du dieses Recht nutzt oder nicht - und damit andere über Dich bestimmen lässt - musst Du selbst entscheiden.